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Campingplatzordnung

Die hier aufgeführte Campingordnung steht auf dem Campingplatz und auf der Internetseite zur Verfügung. Das Betreten des Campingplatzes setzt die vollständige Beachtung, Zustimmung und Kenntnisnahme dieses voraus. Das Personal ist berechtigt, das Einhalten der aufgeführten Ordnung zu prüfen und eventuelle Missachtungen zu melden.

ZUGANG
- Die Gäste können den Campingplatz nach einer Registrierung der persönlichen Daten an der Rezeption betreten, dabei sollten sie einen gültigen Ausweis vorlegen.
- Der Zugang zum Camping und zu den Dienstleistungen ist nur erlaubt nach der Anmeldung und mit dem Identifikationsarmband, dass Sie von der Rezeption bekommen. Das Band gilt nur für die Zeit, die Sie im Camping verbringen. Wer kein Band oder ein unpassendes Band trägt, wird den zuständige Behörde gemeldet.
- Alle Gäste müssen das Identifikationsarmband bei der Abreise abgeben.
- Minderjährige (<18 Jahre) müssen von Erwachsenen begleitet werden und mit Erwachsenen übernachten, die dafür verantwortlich sind.
- Andere Personen, die möglicherweise nachfolgend noch hinzukommen, müssen ihre Ankunft und ihre Abfahrt an den jeweiligen Tagen mitteilen und oben angegebener Prozedur folgen.
- Aus organisatorischen Gründen wird der Platz (Stellplatz und Unterkunft) von der Direktion zugewiesen. Es ist nicht erlaubt, den Platz auf eigene Initiative zu wechseln.
- Die Anmeldung wird bis 20:00 Uhr akzeptiert. Nur mit der Bestätigung des Buchungsbüros oder der Rezeption kann man sich nach 20:00 Uhr anmelden.

BEZAHLUNG
- Zahlungen sind nur während der Öffnungszeiten der Kasse möglich: von 10 bis 12 und von 17 bis 19 Uhr. Für Zahlungen außerhalb der Kassenöffnungszeiten muss man einen Zuschlag bezahlen.
- Die Zahlung kann bar erfolgen (in den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen), mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa oder Maser Card).
- Der Preis enthält keine Kurtaxe (€ 1,50 pro Person, pro Nacht für maximal 10 aufeinanderfolgende Nächte; Kinder unter 14 Jahren sind befreit).
- Die Preise werden dynamisch berechnet. Der Kostenvoranschlag basiert auf den von Ihnen übermittelten angab. Man übernimmt für mögliche Fehler oder fehlende Angaben keine Verantwortung. Der endgültige Preis wird bei Bezahlung des Aufenthaltes berechnet.
- Strom, Gas und Wasser Verbrauch: Die Direktion behält sich das Recht vor, einen Zuschlag zu erheben, wenn die Kosten erheblichen Schwankungen unterliegen.

ANKÜNFTE UND ABREISE: STELLPLÄTZE
- Der Stellplatz muss bis spätestens 10:00 Uhr frei sein, und auch die Personen müssen vor 10:00 Uhr das Camping verlassen. Abreise nach obergenannter Zeit, müssen eine zusätzliche Nacht bezahlen.
- Jeder Stellplatz besitzt einen Autoparkplatz (das Auto muss innerhalb des eigenen Stellplatzes geparkt werden).

ANKÜNFTE UND ABREISE: UNTERKÜNFTE
- Der Unterkunft muss bis spätestens 10:00 Uhr frei sein, und auch die Personen müssen vor 10:00 Uhr das Camping verlassen. Abreise nach obergenannter Zeit, müssen eine zusätzliche Nacht bezahlen.
- Mindestaufenthalt Mobilheime: in der Nebensaison mindestens 3 Nächte. Im Juli und August 7 Nächte.
- Anreise- und Abreisetag in der Nebensaison: a) MITTWOCH und SAMSTAG: Suite Harmony, Villa, Chalet Superior Plus, Chalet Superior; b) DONNERSTAG und SONNTAG: Suite Garden Paradise Suite Lounge.
- Anreise- und Abreisetag im Juli und August: a) MITTWOCH und SAMSTAG: Suite Harmony, Villa, Chalet Superior Plus, Chalet Superior, Chalet, Chalet Gold; b) DONNERSTAG und SONNTAG: Suite Garden Paradise, Suite Lounge.
- Alle Mobilheime sind mit Töpfen, Geschirr, Decken und Kissen ausgestattet. Geschirrtücher, Wischtücher, Müllsäcke und Toilettenpapier werden nicht zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung muss mit Sorgfalt behandelt werden; jeglicher Schaden bzw. beschädigte oder fehlende Gegenstände müssen vom Gast bezahlt werden.
- Der Gast ist verpflichtet, die Wohneinheit im selben Zustand zurückzulassen, wie sie ihm übergeben wurde. Er kann persönlich dafür Sorge tragen oder den Reinigungsdienst zum Preis von 30,00€ in Anspruch nehmen (die Reinigung des Küchenblocks und die Abfallentsorgung sind immer zu dem Lasten des Kunden). Falls die Wohneinheit bei der abschließenden Prüfung nicht als angemessen erweisen sollen, wird der Betrag von € 80,00 dem Gast als Strafe berechnet.
- Jede Unterkunft besitzt einen Parkplatz für ein Auto.

TAGBESUCHER (ohne Übernachtung)
- Der Zugang auf dem Campingplatz wird nach dem Ermessen von der Direktion erlaubt.
- Die erlaubte Zeit für den Besuch ist vom 8:00 Uhr bis zum maximal 20:00 Uhr.
- Die Tagbesucher dürfen nicht eigenes Auto auf dem Campingplatz parken.
- Die Tagesgäste, diejenigen, die denjenigen, die auf dem Campingplatz übernachten, Besuch abstatten, aber nicht dort übernachten, können den Campingplatz zu Fuß, in den dafür vorgesehenen Zeiten (max. bis 20 Uhr), nach Registrierung mit Ausweisen an der Rezeption betreten. Es wird den Listenpreis angewendet und wird das Identifikationsarmband abgegeben. Die Besucher müssen den Campingplatz bis spätesten 20:00 Uhr verlassen und das Armband zurückgeben.
- Der Campingkunde ist verpflichtet, sich zu vergewissern, dass seine Gäste im Besitz der Genehmigung der Direktion sind und ist für ihr Verhalten innerhalb des Campingplatzes verantwortlich.
- Die Personen, die sich auf dem Campingplatz befinden und keine Berechtigung dazu haben, werden angezeigt: auf Hausfriedensbruch nach Art. 614 des italienischen Strafgesetzbuches (i.S.), auf Diebstahl von Dienstleistungen nach Art. 624 des i.S., auf Eindringen in Grundstücke und Gebäude nach Art. 633 des i.S., auf Verstoß gegen die polizeilichen Bestimmungen und auf Vergehen des Vertragsbetrugs.

FAHRZEUGE UND MOTORRÄDER
- Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Das Auto muss in einem Mindestabstand von 1 Meter von den Zelten, Wohnwagen/Mobilheime usw. geparkt werden.
- Von 23:00 bis 7:00 Uhr ist das Fahren untersagt.
- Eventuelle zusätzliche Parkplätze, die nicht reservierbar sind, werden von der Direktion zugewiesen und sind vorab zu bezahlen.
- Es ist strengstens verboten das elektrische Auto auf dem Stellplatz oder Unterkunft und innerhalb des Campingplatzes aufgeladen werden. Wer erwischt wird, um das Auto aufzuladen, muss eine Strafe vom 200,00€ bezahlen, weil die Campingordnung nicht in Anspruch angenommen wurde.

SCHWIMMBAD
- Die Öffnungszeiten befinden sich am Eingang des Schwimmbads und können anhand der Saison und des Klimas variieren.
- Es ist verpflichtet, dass bei der Anmeldung gegebene und persönliche Erkennungsarmband zu tragen. Es ist nur für den Zeitraum des Aufenthaltes und für alle Dienstleistungen innerhalb des Bereichs des Campingplatzes gültig. Wer kein Armband trägt, wird den zuständigen Behörden gemeldet.
- Kinder bis 12 Jahre dürfen das Schwimmbad nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten.
- Die sanitären Einrichtungen befinden sich am Eingang des Schwimmbades.
- Die Nutzung der Wasserrutsche ist nur für die Kinder unter 10 Jahren mit einem Erwachsenen erlaubt, der dafür verantwortlich ist.
- Aufgrund der Außentemperatur und der Kosten für Strom kann die Wassertemperatur des Schwimmbads variieren.
- Zu den Öffnungszeiten des Schwimmbades wird es einen Bademeister geben. Außerhalb dieser Zeiten übernimmt die Direktion bei möglichen Unfällen keine Haftung.
- Der Bademeister darf das Band schneiden und für einen von der Direktion entscheidenden Zeitraum aus dem Schwimmbad diejenigen ausstoßen, die die Campingordnung nicht respektieren und die seiner Meinung nach stören.
- Die Direktion übernimmt keine Verantwortung für einen unkorrekten Gebrauch der Wasserrutsche und des Bereichs des Schwimmbads und dazu übernimmt man keine Haftung bei Verlust, Unterschlagung, Abnutzung, Beschädigung, Zerstörung von Wertsachen bei Unfällen, Diebstählen oder von Dritten, höheren Kräften oder bei Naturkatastrophen entstandenen Schäden.
- Eine eventuelle vorübergehende Schließung des Schwimmbads oder Aussetzung der damit zusammenhängenden Dienstleistungen, aufgrund technischer Probleme oder höherer Gewalten, verpflichtet die Direktion nicht zu Entschädigungen oder Rückerstattungen jeglicher Natur.
- Die bei der Pooleingang angehefteten Vorschriften des Schwimmbads müssen eingehalten werden.

HAUSTIERE
- Die Haustiere sind auf allen Stellplätzen erlaubt.
- In den Unterkünften sind die Tiere nicht zugelassen.
- Der Zutritt von Tieren muss von der Direktion erlaubt werden, d.h. ihre Anwesenheit muss bei der Reservierung und/oder dem Check-in angegeben werden.
- Die Haustiere müssen über einen Impfausweis verfügen.
- Hunde müssen an der Leine geführt werden.
- Die Besitzer sind verpflichtet, die Hunde außerhalb des Campingplatzes Gassi zu führen.
- Die Besitzer sind für mögliche, von den Tieren verursachte, Schäden an Dritten oder Gegenständen des Campingplatzes verantwortlich.
- Es ist verboten, Tiere auf das Spielplatzgelände oder in das Schwimmbad mitzunehmen.
- Am Strand sind Tiere laut kommunalem Gesetz nicht erlaubt.
- Es ist die Pflicht der Besitzer, die Einhaltung der hygienisch-gesundheitlichen Normen zu garantieren.

ALLGEMEINE REGELN
- Es ist strengstens verboten:
      • in den Unterkünften, den Sanitärgebäuden und allen öffentlichen Lokalen im Campingplatz zu rauchen,
         gemäß des Art. N. 51 des Gesetzes N. 3 vom 16/01/2003.
      • die Pflanzen und Einrichtungen des Campingplatzes zu beschädigen.
      • mit dem Holzkohlengrill auf dem Stellplatz zu grillen.
      • Feuer anzuzünden.
      • Kerzen und offene Flammen angezündet und unbewacht lassen.
      • Kraftstoff oder entflammbare Substanzen jeder Art aufzubewahren.
      • Löcher zu graben.
      • Öl, Benzin, kochende Flüssigkeiten, Gesalzenes oder Müll wegzuwerfen.
      • Autos zu waschen.
      • Wasser zu verschwenden oder unangemessen zu nutzen.
      • Auf Manneshöhe Seile zu spannen oder andere Begrenzungen vorzunehmen, die eine Gefahr
         darstellen oder den freien Durchgang behindern.
- Innerhalb des grünen Bereichs der Unterkünfte Suite ist nicht erlaubt, jede Art von Zelten, Vorzelten, Sonnenschirmen, Gartenlauben usw. aufschlagen.
- Jederzeit sind störendes Verhalten, Aktivitäten, Spiele oder die Benutzung von Geräten verboten, die andere Gäste stören.
- Die Gäste sind verpflichtet, eine Mülltrennung vorzunehmen und die dafür vorgesehene Müllsammelstelle des Campingplatzes zu nutzen.
- Die Benutzung der gesamten Ausrüstung des Campingplatzes erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr des Nutzers.
- Die Brunnen, mit Trinkwasser, dienen ausschließlich der Wasserentnahme.
- Bei einer Nutzung der Elektroanlage müssen nach aktuellem Gesetz erlaubte Materialien verwendet werden. Die Verbindung mit der Anlage muss über ein einziges Kabel erfolgen. Die Kunden übernehmen die Haftung, wenn die Anschlüsse mit defekten Materialien vorgenommen worden.
- Die chemischen WCs dürfen nur in den dafür vorgesehenen Abflüssen entleert werden, nicht zu den Mahlzeiten.
- Die Wäsche und das Geschirr dürfen nur in den dafür vorgesehenen Waschbecken gewaschen werden, nicht in den Nachtstunden.
- Für Minderjährige verantwortlich Erwachsene müssen dafür sorgen, dass deren Verhalten für andere Gäste nicht störend ist. Kinder müssen bei Nutzung der verschiedenen Ausstattung und beim Gang zur Toilette begleitet werden.
- Im Fall von Ausfällen oder Ineffizienzen in den Mobilheimen oder auf den Stellplätzen wird die Reparatur entsprechend der Verfügbarkeit und dem Zeitpunkt der spezialisierten Techniker durchgeführt.
- Eine eventuelle zeitliche Unterbrechung, aus technischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalten, von Dienstleistungen oder zusätzlichen Aktivitäten verpflichtet die Direktion nicht zu Entschädigungen oder zu Rückzahlungen jeglicher Art.
- Die Direktion vergibt den Zugangscode zum WiFi-Netz nur an volljährige Personen und nur bei vorheriger Zustimmung und Respekt der Benutzerordnung.
- Die Direktion behält sich das Recht vor, eine Reservierung jederzeit aus irgendwelchem Grund zu stornieren.
- Wenn bei der Ankunft auf dem Campingplatz der Name des Gastes dem Namen der Reservierung nicht entspricht, hat die Direktion das Recht, die Reservierung sofort abzusagen.
- Im Fall einer Überbuchung kann der Gast nicht auf dem Campingplatz übernachten und nach dem Ermessen vom Camping Mario Village wird er in dem nächsten Campingplatz untergebracht, anhand der Verfügbarkeit solchen Campingplatzes.
- Die Direktion übernimmt keine Haftung bei Verlust, Unterschlagung, Abnutzung, Beschädigung, Zerstörung von Wertsachen, die der Direktion nicht vorab zur Aufbewahrung übergeben worden, sowie bei Unfällen, Diebstählen oder von Dritten, höheren Kräften oder bei Naturkatastrophen entstandenen Schäden. Wir empfehlen unseren Gästen, vor der Anreise eine Versicherung mit Camping-Risiko abzuschließen.
- Die Direktion behält es sich vor, jene auszuweisen, die ihrer Meinung nach die Campingplatzordnung verletzt oder die Harmonie des Campingplatzes gestört haben und somit das gute Klima des Zusammenlebens und die Interessen des Campingplatzes nicht geachtet haben. Die Direktion hat das Recht, für mögliche Schäden eine Kompensation zu erhalten, eine Rückzahlung vorausgezahlter Summen erfolgt dabei nicht.
- Die Direktion behält sich das Recht vor, diejenigen, die es für angemessen halten, zu der Blacklist hinzuzufügen. Der Gast hat nicht mehr die Möglichkeit, auf dem Campingplatz zu buchen oder zu übernachten.
- Für in dieser Reglementierung nicht aufgeführte Normen gilt das geltende Recht zum Thema. Bei Meinungsverschiedenheiten wird der Sachverhalt an das Gericht von Trient weitergeleitet. Man baut auf die Zusammenarbeit mit den Gästen, auf den gegenseitigen Respekt und den Respekt der Natur und der Einrichtungen.